GrundsatzerklĂ€rung fĂŒr soziale Verantwortung und Menschenrechte

WER WIR SIND

Aus einer kleinen Motorrad-Reparaturwerkstatt formte Detlev Louis im Laufe der Jahrzehnte Europas grĂ¶ĂŸtes Unternehmen fĂŒr Motorradbekleidung und -zubehör. Sein fester Glaube an das große Potenzial des Motorrads ließ ihn stets daran festhalten. Auch dann, wenn andere Wege fĂŒr viele vielleicht lohnender oder einfacher erschienen. Diese Weitsicht, sein Ideenreichtum, aber auch sein maßvolles, verantwortungsbewusstes Handeln und seine hanseatische ZuverlĂ€ssigkeit sind nur einige der SĂ€ulen seines Erfolgs.

Seit ĂŒber 85 Jahren existiert nun unser Unternehmen. Es steckt also viel Tradition in der Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH. Doch damit aus der kleinen Hamburger Motorradwerkstatt ein internationales Handelshaus und Europas MarktfĂŒhrer werden konnte, brauchte und braucht es mehr als Tradition.

UNSERE VERPFLICHTUNG

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst und die Achtung der Menschenrechte ist uns ein zentrales Anliegen. Unser Handeln geht einher mit international anerkannten Standards, dazu gehören u.a. UN Global Compact und die ILO Prinzipien (International Labor Organisation).

Soziale Verantwortung und verantwortungsbewusste Beschaffung gemĂ€ĂŸ unseres Louis-Verhaltenskodex sowie unseres Lieferanten-Verhaltenskodex sind wesentliche Bestandteile unserer tĂ€glichen Arbeit. Die Prinzipien dieser GrundsatzerklĂ€rung finden sich darin wieder. Dies ermöglicht uns nachhaltiges, zuverlĂ€ssiges und langfristiges Wachstum zu generieren und sowohl national als auch international ArbeitsplĂ€tze zu sichern. Es ist unser Leitprinzip, dass wir in allen Regionen und LĂ€ndern, in denen wir tĂ€tig sind, stets die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Wir nehmen unsere Sorgfaltspflicht als einen wichtigen Bestandteil unserer GeschÀftsprozesse wahr.

Des Weiteren haben wir mit unserer Muttergesellschaft Berkshire Hathaway Inc. einen Gesellschafter, der ebenfalls fĂŒr unsere Werte steht.

GELTUNGSBEREICH

Diese GrundsatzerklĂ€rung gilt fĂŒr unsere Mitarbeitenden in allen LĂ€ndern und Tochtergesellschaften. Mit diesen Standards verpflichten wir alle Mitarbeitenden, sich gegenĂŒber Kolleginnen und Kollegen sowie Partnern angemessen und rechtmĂ€ĂŸig zu verhalten. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an ihre GeschĂ€ftspartner weitergeben, ethisch einwandfrei agieren und mit IntegritĂ€t handeln.

MENSCHENRECHTE IM FOKUS

Folgende Themen sind uns aufgrund unserer Risikoanalyse besonders wichtig:

a. Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von uns nicht toleriert. Das Mindestalter fĂŒr die Zulassung zur BeschĂ€ftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, liegen. Die nationalen Gesetze, Regularien und Verordnungen zum Schutz von Kindern und jugendlichen BeschĂ€ftigten werden zwingend eingehalten.

b. Zwangsarbeit

Wir lehnen jede Form von Zwangsarbeit ab. Zwangsarbeit oder ArbeitsverhĂ€ltnisse, die unter nicht freiwilligen UmstĂ€nden eingegangen werden (Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Sklavenarbeit, Sklaverei Ă€hnliche ZustĂ€nde), sind verboten. Die Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses durch den Arbeitnehmenden muss im gesetzlichen Rahmen jederzeit möglich sein und darf nicht durch das willkĂŒrliche Einbehalten von Kautionen, Ausweispapieren o.Ă€. behindert werden. Keine BeschĂ€ftigten dĂŒrfen direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder EinschĂŒchterung zur BeschĂ€ftigung gezwungen werden. Mitarbeitende sind nur zu beschĂ€ftigen, wenn sie sich freiwillig fĂŒr die BeschĂ€ftigung zur VerfĂŒgung stellen.

c. Vielfalt und Inklusion

Jede Diskriminierung bei Einstellung und BeschĂ€ftigung ist untersagt. FĂŒr alle BeschĂ€ftigten werden die gleichen Regeln angewendet – unabhĂ€ngig von ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Alter, politische Einstellung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, der Kaste, der NationalitĂ€t oder anderer persönlicher Merkmale. Unterschiedliche Behandlung von BeschĂ€ftigten darf nur auf der Grundlage von klar kommunizierten arbeits- und leistungsbezogenen Kriterien toleriert werden, die im Einklang mit den Gesetzen/Verordnungen/Normen stehen.

d. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Die BeschĂ€ftigten sind vor jeder unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer BeschĂ€ftigung in Zusammenhang steht und die sich gegen die Vereinigungsfreiheit richtet, zu schĂŒtzen. Ihr Recht, Vereinigungen und Organisationen nach eigener Wahl zum Zweck der Förderung und dem Schutz der BeschĂ€ftigten zu grĂŒnden, diesen bei- oder auszutreten sowie fĂŒr diese tĂ€tig zu sein, ist zu respektieren. Die AusĂŒbung der BeschĂ€ftigung darf dabei nicht beeintrĂ€chtigt werden. Wo diese Freiheiten gesetzlich eingeschrĂ€nkt sind, sollte den BeschĂ€ftigten die Wahrnehmung dieser Rechte im Rahmen des Unternehmens Ă€quivalent ermöglicht werden.

e. Arbeitsbedingungen

Löhne und etwaige weitere Leistungen, insbesondere Sozialversicherungsleistungen, mĂŒssen mindestens den national festgesetzten und industrieĂŒblichen Standards entsprechen und geeignet sein, die GrundbedĂŒrfnisse der BeschĂ€ftigten abzudecken. Illegale und unberechtigte LohnabzĂŒge, egal in welcher Form, sind verboten. Die BeschĂ€ftigten sind in verstĂ€ndlicher Form ĂŒber die Zusammensetzung ihrer VergĂŒtung zu informieren. Eine normale Arbeitswoche muss mindestens in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen definiert sein. In jedem Fall sollte sich die regulĂ€re Wochenarbeitszeit auf nicht mehr als 48 Stunden belaufen; wöchentliche Überstunden sollten nicht mehr als zwölf Stunden betragen und mĂŒssen mindestens mit den gesetzlichen ZuschlĂ€gen entlohnt werden. Überstunden mĂŒssen auf freiwilliger Basis geleistet werden, können aber im Rahmen von ausgehandelten TarifvertrĂ€gen angeordnet werden. BeschĂ€ftigten muss mindestens ein arbeitsfreier Tag (24 Stunden) in der Woche garantiert werden. Die Bedingungen am Arbeitsplatz und das ProduktionsgebĂ€ude mĂŒssen in einem Zustand sein, von dem keine unmittelbare Gefahr fĂŒr Leib und Leben des BeschĂ€ftigten ausgeht. Die nationalen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit bei der Arbeit mĂŒssen eingehalten werden. Industriespezifische Risiken fĂŒr die Gesundheit und Sicherheit der BeschĂ€ftigten mĂŒssen vermieden oder minimiert werden. Arbeitnehmer mĂŒssen regelmĂ€ĂŸig entsprechende Schulungen erhalten. Es sind saubere Toiletten sowie der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge bereitzustellen. Sofern zudem SchlafrĂ€ume gestellt werden, mĂŒssen diese sauber und sicher sein.

f. Datenschutz

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Diese werden nur in dem Umfang genutzt und verarbeitet, wie Gesetze und Verordnungen und interne Richtlinien es erlauben. Dies gewĂ€hrleistet einen einheitlichen Datenschutz und Datensicherheitsstandard und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen. Unsere Informationssicherheitsleitlinie bildet die Basis fĂŒr den verantwortungsvollen, rechtskonformen, ethisch korrekten Umgang mit allen Daten und Informationen und legt dazu Ziele, Grundsatze, Organisationsstrukturen und Maßnahmen fest.

g. Umwelt

Wir streben weltweit eine vorbildliche Umwelt- und Energiebilanz an und bekennen uns, bei allen unseren AktivitĂ€ten, zu einem umweltgerechten Handeln.  Wir beabsichtigen, durch Kreislaufwirtschaft bzw. durch den Einsatz von Recyclaten den Ressourcenverbrauch in der Wertschöpfungskette unserer Produkte zu senken. Damit verfolgen wir einen schonenden Umgang mit Ressourcen sowie eine effiziente und sparsame Rohstoffentnahme, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. kontinuierlich zu minimieren. Lieferanten und Produzenten werden aufgefordert, die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltschutz mindestens zu erfĂŒllen.

Detlev Louis hat fĂŒr seinen eigenen GeschĂ€ftsbereich ein Energiemanagementsystem gemĂ€ĂŸ DIN EN ISO 50001 implementiert. Die Energiepolitik sowie weitere Informationen können unter der E-Mail-Adresse sustainability@louis.de angefordert werden.

RECHTSMITTEL- UND BESCHWERDEMECHANISMUS

Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere GeschĂ€ftsaktivitĂ€ten negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt verursachen oder mitverursachen, handeln wir umgehend. Unsere Mitarbeitenden mĂŒssen bekannte und vermutete VerstĂ¶ĂŸe gegen Menschenrechte, Umweltschutz, Ethik und Compliance ĂŒber die Ihnen bekannten KanĂ€le melden. Unsere Mitarbeitenden und Partner können unsere Compliance-Abteilung, eine externe Organisation (Navex Global) kontaktieren oder VerstĂ¶ĂŸe ĂŒber die Webseite unserer Muttergesellschaft (www.brk-hotline.com) melden.

FOLGEN VON VERSTÖSSEN

Bei Meldungen ĂŒber VerstĂ¶ĂŸe ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur ordnungsgemĂ€ĂŸen KlĂ€rung.  Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen hĂ€ngen davon ab, wie und unter welchen UmstĂ€nden eine Person gegen diese GrundsatzerklĂ€rung verstoßen hat. Wird ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften nachgewiesen, behalten wir uns das Recht vor, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die zustĂ€ndigen Behörden weiterzuleiten. Erfordert eine Situation die Geheimhaltung einer IdentitĂ€t, wird die AnonymitĂ€t im grĂ¶ĂŸtmöglichen Umfang gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens geschĂŒtzt.

SCHULUNG/SENSIBILISIERUNG

Die GrundsĂ€tze dieser UnternehmenserklĂ€rung sind in unserem Verhalten verankert und werden regelmĂ€ĂŸig mit neuen und bestehenden Mitarbeitenden thematisiert. Wir stehen in besonders engem Austausch mit unseren Mitarbeitenden, deren TĂ€tigkeiten im Fokus der hier genannten Risiken stehen.

MONITORING

GemĂ€ĂŸ unserer Berichterstattungsverpflichtungen und im Rahmen unserer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung evaluieren und ĂŒberprĂŒfen wir regelmĂ€ĂŸig die Umsetzung dieser GrundsatzerklĂ€rung in unseren GeschĂ€ftsaktivitĂ€ten.

Hamburg, Stand 02/2025

Bei Fragen zur GrundsatzerklĂ€rung steht unser Compliance-Team unter compliance@louis.de gerne zur VerfĂŒgung.

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