Die Mehrwertsteuerrückerstattung

In Länder außerhalb der EU liefern wir im Versand die Waren mehrwertsteuerfrei. Hiervon ausgenommen ist die Schweiz. Kaufst du als Bürger eines Nicht-EU-Landes in einer Louis Filiale ein, zahlst du an der dortigen Kasse Preise inkl. der deutschen Mehrwertsteuer. Infos, wie du in diesem Fall die Steuer zurückerstattet bekommst, findest du hier.

Global blue tax free

Voraussetzungen für eine Rückerstattung für Einkäufe in der Louis Filiale

Die Mehrwertsteuerrückerstattung ist generell nur möglich für Bürger aus Nicht-EU-Ländern.

Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Motorrad, Pkw, Kombiwagen, Sportboot, Segelyacht, Flugzeug) dienen. Bei den betroffenen Waren handelt es sich sowohl um Kraftfahrzeugteile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden werden (z.B. Gepäckträger, Verkleidungsteile, Ersatzteile, Sturzpads usw.), als auch um solche, die als bewegliche Teile zur Ausrüstung des Fahrzeugs gehören, z.B. Abschleppseil, Reservereifen, Verbandkasten. Auch Waren zur Versorgung eines Fahrzeugs (z.B. Batteriesäure, Reiniger usw.) fallen nicht unter die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Rückerstattung durch Global Blue

In allen Filialen hast du die Möglichkeit dir Tax Free Formulare über deinen Einkauf ausstellen zu lassen. Mit diesen kannst du dir deine MwSt., abzüglich einer Servicepauschale, erhoben von Global Blue, auszahlen lassen. Diese Möglichkeit hast du in jedem Refund Office (an Flughäfen und Grenzübergangsstellen) bis zu drei Jahren nach deinem Kauf. Die Standorte der Büros und weitere Informationen findest du hier:

Wichtig – der Export muss innerhalb vier Wochen nach dem Einkauf erfolgen.

Dein Vorteil – Du brauchst nach dem Grenzübertritt nicht zurück in die Filiale fahren, um dir den MwSt. Betrag auszahlen zu lassen, die Rückzahlung der MwSt. erfolgt für dich sofort. Eine Auszahlung in unseren Filialen ist nicht möglich.

Ausnahme für Mitarbeiter der NATO

Als NATO Angehöriger kannst du dir die Mehrwertsteuer direkt in der Filiale erstatten lassen, wenn du den ausgefüllten Abwicklungsschein für von der Mehrwertsteuer befreite deutsche Warendienstleistungen und den von deiner Dienststelle unterschriebenen Abwicklungsschein vorlegst.

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