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Saito
SAITO KUPPLUNGSHEBEL LANG
L40, VERSTELLBAR, SCHWARZ
Art. No. 10017240
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Beschreibung
SAITO KUPPLUNGSHEBEL LANG L40, VERSTELLBAR, SCHWARZ
Qualitätsbewusste Fertigung und funktionelle Technik, so lassen sich die Hebel 6-stufig in der Griffweite einstellen.
- Mit ABE für viele Fahrzeuge.
- Material: Aluminium
- Farbe: Schwarz eloxiert, Versteller Silber eloxiert
Liste der passenden Motorräder
Herstellerinfo: Saito
Top Qualität zum Saito-Preis
Astronomische Preise für Originalersatzteile haben schon so manche rechtzeitige Bike-Inspektion vereitelt und viel sinnvolles Zubehör wurde aus Kostengründen im Regal liegen gelassen. Hier bietet Saito interessante Alternativen. Saito ist darauf spezialisiert, gute Verschleiß- und Zubehörartikel weltweit bei den führenden Herstellern und Zulieferern der Fahrzeugindustrie zu bestmöglichen Konditionen einzukaufen. So kann Saito seine zuverlässigen Produkte stets auf einem konkurrenzlosen Preisniveau halten. Profitiere auch du davon. Gönne dir und deinem Bike, was ihr braucht – mit Saito-Produkten macht Motorradfahren gleich noch mehr Freude!
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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